Einzelsitzungen
Die erste Sitzung
In der ersten Sitzung werden Sie, nach einem ausführlichen Gesprach, mit dem Muskeltest vertraut gemacht. Anschließend wird eine Balance (kinesiologischer Prozess) durchgeführt. Energetische Ungleichgewichte bzw. -blockaden werden identifiziert und entstresst. Energetisches Gleichgewicht wird wieder hergestellt.
Nach der Sitzung werden die Korrekturen besprochen.
Manchmal werden Übungen für zu Hause mitgegeben, um das Erarbeitete ausreichend zu integrieren bzw. zu stabilisieren.
Bitte achten Sie darauf, etwas freie Zeit nach einer Sitzung einzuplanen. Kinesiologische Sitzungen können oft sehr in die Tiefe gehen. Diese Energieveränderungen zeigt sich häufig in Müdigkeit und einem natürlichen Ruhebedürfnis. Fassen Sie dies als gutes Zeichen auf, "der Körper arbeitet".
Folgesitzungen
Die Folgesitzungen finden meistens in einem Abstand von 6-8 Wochen statt, sind jedoch individuell verschieden und werden nach jeder Sitzung neu festgelegt.
Je nach Thematik sind 2-5 Sitzungen notwendig. Meist wiederholen sich die Abläufe in den einzelnen Sitzungen und doch zeigt der Körper jedesmal neue, andere energetische Störungen an (z.B. auf der emotionalen, mentalen, biochemischen, elektromagnetischen Ebene). Dies entspricht dem "Körperprioritäsprinzip", d.h. der Körper weiß, welche Stresskorrektur als erstes zu erfolgen hat.
Häufig werden in kinesiologischen Sitzungen "heikle Themen" bearbeitet. Keine Sorge! Kinesiologen unterliegen der Schweigepflicht.
Eine kinesiologische Beratung dauert meist 1 - 1 1/2 Stunden.
Ich arbeite mit folgenden Methoden:
Health Kinesiology (nach Dr. Jimmy Scott)
Touch for Health
Brain Gym
Transformationskinesiologie
PKP (Professional Kinesiology Practitioner)
SIPS (Stress Indicator Point System)
Mentalfeldtechnik nach Dr. Klinghardt
Psychokinesiologie nach Dr. Klinghardt
Regulationsdiagnostik nach Dr. Klinghardt
Systemische Arbeit in der Kinesiologie
Mehr Biss in der systemischen Aufstellungsarbeit-
An jedem Zahn hängt ein Mensch...ein Mensch hängt an jedem Zahn
Bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Sitzung ist eine Sitzungsstunde zu bezahlen bzw. bei Absagen bis zu 24 Stunden vor einer Sitzung ist eine Honorarstunde fällig.